Was darf man auf eBay nicht verkaufen? Erfahren Sie die Regeln hier!

nicht verkaufbare Gegenstände auf ebay

Hallo zusammen! Habt ihr schon mal etwas auf ebay verkauft? Es ist eine tolle Möglichkeit, um Geld zu verdienen. Aber es gibt auch ein paar Dinge, die man auf ebay nicht verkaufen darf. Hier erfahrt ihr, welche Dinge das sind.

Du darfst auf eBay keine Produkte verkaufen, die gegen das Gesetz verstoßen, z.B. Drogen, Arzneimittel, gefälschte Markenprodukte oder gefährliche Gegenstände. Auch Waffen, lebende Tiere und menschliche Körperteile dürfen nicht verkauft werden. eBay verbietet auch den Verkauf von Gegenständen, die gegen die vereinbarten Nutzungsbedingungen verstoßen. Du solltest daher sicherstellen, dass Deine Artikel dem Gesetz und den Richtlinien von eBay entsprechen.

Gewinne aus Privatverkäufen: Wann Steuern zahlen?

Du fragst dich, wie viel du steuerfrei verkaufen darfst? Keine Sorge, wenn du nur gelegentlich etwas verkaufst, musst du dir keine weiteren Gedanken machen. Erst wenn dein Gewinn die Freigrenze von 600 Euro überschreitet, musst du den gesamten Betrag versteuern. In Deutschland liegt die Freigrenze für Gewinne aus privaten Verkäufen bei 600 Euro. Es spielt dabei also keine Rolle, wie viele Verkäufe du insgesamt getätigt hast. Verkaufst du zum Beispiel zehnmal etwas zu je 50 Euro, musst du diese Einnahmen nicht versteuern, auch wenn du insgesamt 500 Euro erzielt hast. Sobald du jedoch mehr als 600 Euro Gewinn machst, musst du den gesamten Betrag versteuern.

Vermeide Ärger mit Umsatzsteuererklärung: 30 Verkäufe oder 2000€ Umsatz

Du musst als Verkäufer auf einer Plattform darauf achten, dass du bei einem bestimmten Umsatz die entsprechenden Meldungen ans Finanzamt abgibst. Wenn du innerhalb eines Jahres mindestens 30 Verkäufe getätigt hast oder wenn dein Erlös im Jahr mehr als 2000 Euro beträgt, ist eine Meldung fällig. Dann musst du beim Finanzamt eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Es ist wichtig, dass du diese Meldungen rechtzeitig abgibst, um Ärger zu vermeiden. Wenn du die Fristen versäumst, kann es zu finanziellen Sanktionen kommen.

Internetplattformen müssen Verkäufe an Finanzbehörden melden

Ab dem Jahr 2023 müssen alle Internetplattformen, auf denen auch Privatpersonen ihre Waren anbieten, gesetzlich verpflichtet sein, die Finanzbehörden über solche Verkäufe zu informieren. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn pro Jahr und Plattform weniger als 30 Verkäufe stattfinden und die Einnahmen nicht über 2000 Euro steigen, sind die Plattformen nicht dazu verpflichtet. Wenn allerdings mehr als 30 Verkäufe und Einnahmen von über 2000 Euro pro Jahr und Plattform erzielt werden, müssen die Plattformen diese Informationen den Finanzbehörden mitteilen. Diese Regelung ist Teil des sogenannten Umsatzsteuergesetzes, welches eingeführt wurde, um den sicheren Ablauf von Transaktionen im Internet zu gewährleisten.

Verkaufe alte Klamotten ohne Steuern – Lohi’s Weidinger

Du hast ein paar alte Klamotten, die du gerne verkaufen würdest, aber du hast Angst, dass du Steuern zahlen musst? Mach dir keine Sorgen! Denn laut Mark Weidinger aus dem Vorstand der Lohi sind private Verkäufe von Gebrauchsgegenständen, wie Kleidung, Bücher und anderem, steuerfrei. Allerdings gibt es eine Freigrenze von 600 Euro, die du nicht überschreiten darfst, sonst müssen Steuern gezahlt werden. Aber keine Sorge, wenn du nur ein paar alte Klamotten loswerden willst, dann verkaufe sie einfach unter der Freigrenze. So hast du dein Geld und musst keine Steuern zahlen.

 nicht erlaubte Produkte auf ebay verkaufen

Gewerbeanmeldung: Freibetrag von 24.500 Euro beachten

Du hast vor, ein Kleingewerbe zu eröffnen? Dann musst Du eine Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde vornehmen. Außerdem musst Du Gewerbesteuer zahlen, genau wie jedes andere Gewerbe. Es gibt allerdings einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro, den Du jährlich nicht versteuern musst. Solltest Du den Freibetrag nicht überschreiten, musst Du auch keine Gewerbesteuer zahlen. Es lohnt sich also, die Einnahmen und Ausgaben deines Gewerbes genau zu überwachen.

Meldepflicht bei Verkäufen über 2000 Euro – Wann gilt sie?

Verstehst Du, wann Du eine Meldepflicht hast? Wenn Du innerhalb eines Jahres mehr als 30 Artikel auf einer Plattform verkaufst und somit mehr als 2000 Euro umsetzt, dann musst Du meldepflichtig sein. Der Plattform-Betreiber muss dann die entsprechenden Daten ans Finanzamt übermitteln. Aber keine Sorge: Wenn Du weniger als 30 Artikel verkaufst und somit weniger als 2000 Euro umsetzt, dann musst Du nicht meldepflichtig sein.

Verkaufen auf Ebay: Wann melde ich Umsätze an das Finanzamt?

Du musst Dir keine Sorgen machen, wenn Du nur wenige Artikel mit einem Gesamtwert von weniger als 2000 Euro pro Jahr verkaufst. In diesem Fall musst Du die Umsätze nicht an das Finanzamt melden. Falls Du jedoch mehr als 30 Artikel oder einen Gesamtverkaufswert von mehr als 2000 Euro im Jahr erzielt hast, wirst Du automatisch von Ebay und Co an das Finanzamt gemeldet. Egal, ob Du als Privatperson oder als Gewerbetreibender verkaufst – in diesem Fall musst Du Deine Umsätze dem Finanzamt melden. Daher ist es wichtig, dass Du Dich immer über die aktuellen Regeln informierst, damit Du nicht versehentlich gegen die Gesetze verstößt.

Online-Plattformen müssen Meldung an BZSt machen

Du hast sicher schon mal von Anbietern auf Online-Plattformen gehört, die ihre Dienste und Produkte anbieten. Nun hat der Gesetzgeber im Jahr 2023 ein Gesetz verabschiedet, das Online-Plattformen dazu verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Verkäufer zu melden, die im Jahr mindestens 30 Verkäufe über die Plattform abgewickelt haben oder aus ihren Geschäften mindestens 2.000 Euro eingenommen haben. Dieses Gesetz ermöglicht es dem BZSt, die Steuerpflicht dieser Verkäufer besser zu überwachen, so dass alle ihre Abgaben zuverlässig an das Finanzamt überwiesen werden. Mit diesem Gesetz wird sichergestellt, dass alle Steuern korrekt abgeführt werden. So kann jeder sicher sein, dass die Einnahmen, die er durch sein Geschäft erzielt, ordnungsgemäß versteuert werden.

Meldepflicht auf Ebay, Etsy & Airbnb: Steuererklärung beachten!

Du verkaufst auf Ebay, Etsy oder Airbnb? Dann solltest Du wissen, dass auch hier eine Meldepflicht gilt. Wenn Du regelmäßig mehr als 30 Artikel pro Jahr verkaufst oder über 2000 Euro einnimmst, müssen die Daten an die Finanzbehörden gemeldet werden. Diese werden dann ganz genau schauen, ob Du die Einnahmen bei Deiner Steuererklärung angegeben hast. Überlege Dir also gut, ob Du nicht lieber einen Steuerberater hinzuziehen möchtest. Dieser kann Dich beim Versteuern Deiner Einnahmen unterstützen und Dir sicherlich einige Tipps geben, wie Du noch besser verdienen kannst.

Finanzielle Unterstützung bei Jobverlust: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld etc.

Du hast vor Kurzem einen Job verloren und weißt nicht, was du machen sollst? Keine Sorge, es gibt einige Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu bekommen. Dazu gehören unter anderem das Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Verletztengeld und das Elterngeld. Diese Leistungen werden vom deutschen Staat bereitgestellt, um Menschen in Zeiten der Arbeitslosigkeit zu unterstützen. Im Jahr 2011 wurden diese Daten erstmals am 28. Februar an die Betroffenen übermittelt. Seitdem werden die Leistungen jährlich angepasst, um den Menschen in Deutschland bestmögliche Unterstützung zu bieten. Wenn du weitere Informationen zu den oben genannten Leistungen benötigst, solltest du dich an dein örtliches Arbeitsamt wenden. Dort wirst du bestimmt kompetent und individuell beraten.

 eBay nicht für unerlaubten Handel nutzen

Meldepflicht für Online-Verkäufer: Finanzamt fordert Details

Seit 2013 müssen Portalbetreiber wie ebay, Vinted oder mobilede auf Anfrage des Finanzamts nicht nur Name, Adresse und Bankverbindung der Verkäufer/innen weitergeben, sondern auch alle Verkäufe auflisten. Dafür hat das Finanzamt eigens ein Formular entwickelt, auf dem die Verkäufe detailliert aufgelistet werden müssen. Da das Finanzamt bei Nichtbeachtung der Meldepflicht eine Sanktion verhängen kann, solltest du die Vorgaben des Finanzamts unbedingt beachten. Verkaufst du regelmäßig über ein Online-Portal, solltest du dich daher über die Meldepflicht informieren und bei Zweifeln einen Steuerberater kontaktieren.

Melde Überweisungen ab 12500 Euro an der Bundesbank

Du musst Geld überweisen? Dann solltest du wissen, dass es eine Meldepflicht für Überweisungen von und nach Deutschland gibt, wenn sie mehr als 12500 Euro betragen. Das bedeutet, dass du die Überweisung bei der Bundesbank melden musst. Für Privatpersonen ist das ganz einfach: Du kannst die Meldung telefonisch durch dich selbst in die Wege leiten – und zwar ganz einfach unter der Nummer 0800 1234-111. So hast du alles schnell und unkompliziert erledigt.

Finanzämter nutzen Risikomanagement-Software für Steuerfälle

Seit 2010 nutzen die Finanzämter eine Risikomanagement-Software, die alle Steuerfälle automatisch in vier Risikoklassen einstuft. Diese und zusätzliche, zufällig durchgeführte Stichproben sorgen dafür, dass einige Steuerfälle gar nicht, nur in bestimmten Bereichen oder komplett und detailliert geprüft werden. So kann das Finanzamt sicherstellen, dass Steuerzahler, die ihre Steuern ordnungsgemäß zahlen, nicht zu viel Zeit mit der Prüfung verschwenden müssen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Steuerzahler, die vielleicht einzelne Punkte nicht korrekt abgerechnet haben, schnell entdeckt und korrigiert werden.

Gebrauchte Dinge verkaufen? Achtung Steuerfalle ab 2023!

Du bist vielleicht einer der vielen Menschen, die privat gebrauchte oder selbst gebastelte Dinge auf Online-Marktplätzen wie Ebay, Etsy oder Vinted verkaufen? Wenn ja, solltest Du auf jeden Fall darauf achten, dass ab dem 1. Januar 2023 alle Online-Plattformen alle Einnahmen an das Finanzamt melden müssen. Damit könntest Du in eine Steuerfalle tappen. Deshalb lohnt es sich, sich rechtzeitig über die neue Regelung zu informieren, damit Du nicht ungewollt zu viel Steuern zahlst. Auf professorfinanzen findest Du weitere Informationen dazu.

Privatverkauf: Steuern sparen bis zu 600€/Jahr pro Person

Bei einem Privatverkauf musst du dir keine Sorgen um Steuern machen, wenn du pro Jahr nicht mehr als 600 € Gewinn machst. Dieser Betrag gilt pro Person, also liegt die Maximalsumme für Ehepaare bei 1200 €. Es ist aber wichtig zu beachten, dass du deine Einnahmen auf jeden Fall aufzeichnen solltest, damit du immer einen Überblick darüber hast, wie viel du verdient hast. Zudem solltest du deine Einnahmen auch bei deiner Steuererklärung angeben.

Ebay- und andere Verkäufe: Steuern abführen und Hinterziehung vermeiden

Seit dem Beginn des Jahres 2023 müssen Ebay und andere Verkaufsplattformen die Verkäufe der Nutzer*innen offiziell an das Finanzamt übermitteln. Das bedeutet für alle Privatverkäufer*innen, dass sie ihre Einnahmen nicht mehr unter den Tisch fallen lassen dürfen. Stattdessen müssen sie nun ihre Einkünfte bei der Steuererklärung deklarieren und Steuern auf diese Einnahmen abführen. Die Plattformen müssen ebenfalls alle Verkäufe an das Finanzamt melden, um sicherzustellen, dass die Privatverkäufer auch korrekt versteuern. Dies ist eine wichtige Maßnahme der Regierung, um ein faires Steueraufkommen sicherzustellen und Steuerhinterziehung zu verhindern. Es ist daher wichtig, dass Du Deine Einkünfte aus den Verkäufen auf Ebay oder anderen Plattformen korrekt versteuerst. So kannst Du sichergehen, dass Du nicht in Schwierigkeiten gerätst.

Gewerbe erfolgreich gestalten: 15-25 Verkäufe im Monat nötig

Du bist auf der Suche nach einer gewerblichen Tätigkeit? Dann solltest Du wissen, dass es in der Regel ausreicht, wenn Du im Monat ca. 15 bis 25 Verkäufe tätigst, sofern Du das über einen längeren Zeitraum machst. Außerdem sollte die Anzahl der Verkäufe regelmäßig steigen, damit Deine gewerbliche Tätigkeit auch wirklich profitabel ist. Wenn Du immer wieder neue Kunden gewinnst und Deine Verkäufe steigern kannst, hast Du gute Chancen, dass Dein Gewerbe erfolgreich ist. Denke also daran: Gute Verkäufe sind der Schlüssel zu Deinem Erfolg!

Kontrollmitteilungen: Einkünfte richtig in Steuererklärung angeben

B. Einkünfte, die in der Kontrollmitteilung angegeben sind, auch in der Steuererklärungen angegeben hat.

Du hast sicher schon mal von Kontrollmitteilungen gehört. Diese werden vom zuständigen Finanzamt an Dich versendet und in Deiner Steuerakte abgelegt. Kontrollmitteilungen enthalten zum Beispiel Informationen über Einkünfte, die Dich betreffen. Wenn Du dann Deine Steuererklärung einreichst, wird das Finanzamt überprüfen, ob die in der Kontrollmitteilung angegebenen Einkünfte auch in Deiner Steuererklärung aufgeführt sind. Es ist also sehr wichtig, dass Du alle Informationen, die Dir zur Verfügung stehen, korrekt angegeben hast.

Verkaufen auf Plattformen: Freigrenze & Meldepflicht beachten

Du hast vor, auf einer Plattform Produkte zu verkaufen? Prima! Es ist wichtig, dass du weißt, dass es eine Freigrenze von 30 Verkäufen pro Plattform und Jahr gibt. Allerdings dürfen die Einnahmen aus diesen Verkäufen maximal 2000 Euro betragen, ansonsten musst du sie dem Plattformbetreiber melden. Solltest du die 30 Verkäufe überschreiten und die 2000 Euro Grenze übersteigen, musst du eine Meldung an den Plattformbetreiber schicken. So weiß er, dass du mehr als 30 Verkäufe gemacht hast und die Einnahmen über 2000 Euro liegen. Beachte aber, dass du auch auf anderen Plattformen verkaufen kannst und dass auch hier die Freigrenzen gelten.

Neue Regeln für Online-Verkäufer: Steuererklärung beachten

Online-Plattformen wie Ebay-Kleinanzeigen, Vinted oder Airbnb müssen nun nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz dem Finanzamt sehr aktive Online-Verkäufer melden. Diese Neuregelungen beinhalten, dass alle, die regelmäßig Güter oder Dienstleistungen über eine dieser Plattformen anbieten, dafür verantwortlich gemacht werden, ihre Einnahmen steuerlich anzugeben. Somit müssen Verkäufer, die ihre Dienstleistungen oder Güter über eine dieser Plattformen anbieten und mehr als 17.500 Euro im Jahr verdienen, in Zukunft eine Steuernummer angeben und ihre Gewinne versteuern. Es ist wichtig, dass du diese Neuregelungen beachtest, um nicht in Schwierigkeiten zu geraten. Solltest du dir unsicher sein, wie du dich verhalten musst, kannst du dich gerne an das zuständige Finanzamt wenden.

Schlussworte

Du darfst auf eBay nicht verkaufen, was gegen geltendes Recht verstößt, z.B. Waffen, Drogen, Dienste, die man nicht liefern kann, wie z.B. Flugtickets. Auch keine Kopien oder Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Waren, Kinderpornographie und andere pornografische Inhalte, lebende Tiere und gefährliche Gegenstände, die gesetzlich verboten sind, dürfen nicht verkauft werden. Einige weitere Beispiele für nicht erlaubte Verkäufe sind: Einzelteile von Kraftfahrzeugen, ältere Mobiltelefone, Feuerwerkskörper, leere Patronen, Kreditkarteninformationen und andere persönliche Daten.

Fazit: Auf eBay gibt es einige Dinge, die man nicht verkaufen darf. Es ist also wichtig, dass du die Verkaufsrichtlinien sorgfältig liest, bevor du etwas anbietest, um sicherzustellen, dass du nicht gegen die Regeln verstößt. So stellst du sicher, dass du eine angenehme Verkaufserfahrung auf eBay hast.

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